Solarpflicht 2023: Neu in Baden-Württemberg, Berlin & Hamburg

2023 ist das Solarjahr schlechthin: Weitgreifende Steuererleichterungen machen den Weg zur eigenen PV-Anlage noch unbeschwerter. Auch der Wegfall der 70 %-Regelung freut alte Hasen wie junge Hüpfer unter den Anlagenbesitzenden. Und ein dritter PV-Booster gilt ebenfalls seit Anfang des Jahres: Die Einführung beziehungsweise Ausweitung der Solarpflicht in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg. Welche Gebäude wann betroffen sind? Erfährst Du hier!

Baden-Württemberg: Solarpflicht bei Dachsanierung

Eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage gibt es in Baden-Württemberg schon seit 1. Januar 2022. Diese galt jedoch zunächst nur für gewerbliche und industrielle Neubauten sowie neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, nicht für Wohngebäude. Im Mai 2022 kam die Solarpflicht für Neubauten im Wohnbereich hinzu.

Neu seit 1. Januar 2023: Die Photovoltaikpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen. Du lebst in Baden-Württemberg und möchtest die Abdichtung oder Eindeckung Deines Daches erneuern? Dann bist Du möglicherweise von der PV-Pflicht betroffen.

Ausschlaggebend hierbei ist der Beginn der Arbeiten auf dem Dach: Die Pflicht greift bei Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Laut Umweltministerium Baden-Württemberg sind von dieser tatsächlichen Arbeitsaufnahme vorbereitende Schritte wie Planungsleistungen, das Aufstellen eines Gerüsts oder vertragliche Vereinbarungen abzugrenzen.

Talk
Wir sind für Dich da – auch im Ländle!

Wir von EIGENSONNE installieren deutschlandweit: Mit unseren festangestellten, regionalen Montageteams sind wir auch in Deiner Nähe. Hol Dir jetzt kostenlos Dein individuelles, unverbindliches Angebot.

Was die Leistung der zu installierenden Photovoltaikanlage angeht, gibt es eine klare Vorgabe: Die Fläche der Solarmodule muss normalerweise einen Umfang von mindestens 60 % der Dachfläche aufweisen. In besonderen Fällen, etwa wenn die für Photovoltaik nutzbare Fläche durch beispielsweise eine Dachterasse verkleinert wird, ist der Anteil sogar noch höher. Gut zu wissen ist, dass Du die Solaranlage nicht zwangsläufig selbst betreiben musst – dies können auch Dritte übernehmen. So kann die Dachfläche samt Anlage beispielsweise auch verpachtet werden.

Unser Tipp

Weiterführende Infos, etwa zu Ausnahmeregelungen und Fördermöglichkeiten, findest Du auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Berlin: Solarpflicht bei Neubauten & Dachsanierungen

Auch Berlin ist Vorreiter in Sachen Solar: Seit dem 1. Januar gilt hier ebenfalls die Solarpflicht, und zwar sowohl bei Neubauten von Gebäuden als auch bei wesentlichen Umbauten eines Daches. Was bedeutet „wesentlich“? Das Solargesetz Berlin (§2) gibt eine klare Antwort: Die Pflicht greift bei allen „Änderungen an der Dachfläche, bei der die wasserführende Schicht durch Dach­ausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung erheblich erneuert wird“.

Wer ist betroffen? Nach §3 gilt die Pflicht für alle Eigentümer*innen von nicht-öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 m2, wenn die Errichtung des Gebäudes beziehungsweise die Umbaumaßnahmen nach dem 31. Dezember 2022 begonnen haben.

Die Mindestgröße der zu bauenden Photovoltaikanlagen ist etwas geringer als in Baden-Württemberg: Sie beträgt in Berlin grundsätzlich 30 % der Dachfläche, sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsbauten. Bei Letzteren ist die verpflichtend zu installierende Leistung allerdings je nach Art des Wohngebäudes gedeckelt. Näheres liest Du hier.

Unser Tipp

Mit diesem Online-Tool der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe kannst Du leicht herausfinden, ob die Berliner Solarpflicht auch auf Dich zutrifft. Klick Dich durch!

Hamburg: Solarpflicht bei Neubauten

Auch in Hamburg müssen Neubauten seit 2023 mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Wie in Berlin betrifft die Regelung nur Gebäude mit einer Brutto-Dachfläche von mindestens 50 m2. Über weitere Ausnahmeregelungen informiert die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Anders als in Baden-Württemberg und Berlin gibt es in Hamburg kein Mindestmaß hinsichtlich der zu installierenden Solarleistung. Nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit gilt bei PV-Anlagen jedoch allgemein: Je größer, umso lukrativer. Mehr dazu liest Du in unserem großen Ratgeber zu den Kosten der Photovoltaik.

Bestandsgebäude beziehungsweise Dachsanierungen sind derzeit noch von der Hamburger Solarpflicht ausgenommen. Die Photovoltaikpflicht im Bestand gilt in der Hansestadt nur bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wird.

Pflichtgefühl? Glücksgefühl!

Wir machen die Pflicht zur Freude: Mit EIGENSONNE ist der Weg zum eigenen Solarstrom denkbar einfach: Smart, digital, ohne Papierkram.

Bewertet mit von 5, basierend auf 547 Bewertungen.