Ostern im Juli: „Osterpaket“ macht Photovoltaik noch attraktiver

Mit dem „Osterpaket“ haben Bundestag und Bundesrat die laut Klimaministerium „größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten“ beschlossen. Welche Änderungen das Paket mit sich bringt, wie der Ausbau der Photovoltaik (PV) gefördert wird und was für Dich als Besitzer*in einer PV-Dachanlage dabei rausspringt, haben wir hier zusammengefasst.

Osterpaket bringt Gesetzesnovellen

Klimawandel und Krieg: Vor dem Hintergrund dieser beiden Krisen brachte das Kabinett kurz vor Ostern einige Gesetzesänderungen auf den Weg, um Deutschland auf seinem Pfad Richtung Klimaneutralität und energiepolitischer Unabhängigkeit voranzubringen. Monatelang debattierte die Politik über die Inhalte des Vorstoßes. Nun wurde die als „Osterpaket“ bezeichnete Initiative endlich von Bundestag und Bundesrat abgesegnet.

Auf insgesamt 593 Seiten beinhaltet das Paket mehrere Gesetzes-Novellen sowie die Einführung eines neuen Gesetzes. Der Hauptfokus liegt auf dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber auch die Vorsorge bezüglich einer möglichen Zuspitzung der Energiekrise spielt eine wichtige Rolle.

Im Fokus: EEG 2023

Eine der wichtigsten Gesetzesänderungen betrifft das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser zentrale Treiber der Energiewende wurde bereits im Jahr 2000 aus der Taufe gehoben und seitdem mehrere Male überarbeitet. Im nun beschlossenen EEG 2023 wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien von überragendem öffentlichen Interesse ist – insbesondere hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit. In der Konsequenz wurden auch die ursprünglichen Zielmarken des EEG angepasst: Das Vorhaben, bis 2050 mindestens 80 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare zu bedienen, wurde auf 2030 vorgezogen.

Im Einklang mit diesen neuen Ausbauzielen einigten sich die Politikerinnen und Politiker zudem auf aktualisierte Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei der Solarenergie sollen die Zubauraten in den nächsten vier Jahren von aktuell gut 6 auf 22 Gigawatt (GW) pro Jahr anwachsen, sodass im Jahr 2030 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 215 GW in Deutschland installiert sind.

Wie sollen die Ausbauziele des Osterpakets erreicht werden?

So weit, so gut. Doch wie sollen diese ambitionierten Ziele tatsächlich Realität werden? Um den aktuellen Solar-Boom in eine dauerhafte PV-Euphorie zu verwandeln, enthält das Osterpaket eine Vielzahl an Maßnahmen, die eine Investition in Photovoltaikanlagen noch attraktiver machen. Ein besonderes Schmankerl gibt es bei der Einspeisevergütung: Das regelmäßige Absinken der Vergütungssätze – die sogenannte Degression – wird nicht nur bis 2024 ausgesetzt; der Rhythmus verlangsamt sich zudem von monatlich zu halbjährlich.

 

Die Einspeisevergütung ist seit den 00er Jahren stark geschrumpft. Es lohnt sich also, möglichst viel des eigenen Solarstroms selbst zu verbrauchen und nur den Überschuss einzuspeisen.

Und es kommt noch besser: Das erste Mal seit fast 20 Jahren steigen die Vergütungssätze. Der Anstieg fällt für Dich als Besitzer*in einer Photovoltaik-Dachanlage sogar größer aus, als noch im österlichen Kabinettsentwurf vorgesehen. Die neuen Vergütungssätze liegen damit deutlich über jenen gemäß dem „alten“ EEG 2021, die ad dato gelten:

≤ 10 kW installierte Leistung ≤ 40 kW installierte Leistung ≤ 750 kW installierte Leistung
EEG 2021 (Stand Juli 2022) 6,24Ct/kWh 6,06Ct/kWh 4,74Ct/kWh
EEG 2023 (Entwurf) 6,93Ct/kWh 6,85Ct/kWh 5,36Ct/kWh
EEG 2023 (Beschluss) 8,60Ct/kWh 7,50Ct/kWh 6,20Ct/kWh
Vergütungssätze für Strom aus PV-Anlagen auf/an Gebäuden und Lärmschutzwänden mit Teileinspeisung

Neu ist auch, dass die Volleinspeisung zusätzlich vergütet wird. Weil der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms finanziell attraktiver ist als die Einspeisung, schafft der Staat nun einen Anreiz, um mehr Ökostrom ins öffentliche Netz zu bekommen. Dafür gibt es in Zukunft für alle, die ihren gesamten grünen Strom ins Versorgungsnetz leiten, einen Zuschlag zu den regulären Beträgen pro Kilowattstunde (kWh):

≤ 10 kW installierte Leistung ≤ 40 kW installierte Leistung ≤ 100 kW installierte Leistung
EEG 2023 (Entwurf) 6,93 + 6,87 = 13,8 Ct/kWh 6,85 + 4,45 = 11,3 Ct/kWh 5,36 + 5,94 = 11,3 Ct/kWh
EEG 2023 (Beschluss) 8,60 + 4,80 = 13,4 Ct/kWh 7,50 + 3,80 = 11,3 Ct/kWh 6,20 + 5,10 = 11,3 Ct/kWh
Vergütungssätze für Strom aus PV-Anlagen auf/an Gebäuden und Lärmschutzwänden mit Volleinspeisung

Um noch mehr Flexibilität rund ums Thema Photovoltaik zu ermöglichen, kann man künftig sogar Teil- und Vollspeiseanlagen kombinieren. Dadurch lohnt es sich, die Dächer voll zu belegen: Mit einem Teil der Anlage kannst Du Deinen Eigenverbrauch bedienen; mit dem anderen speist Du ausschließlich ein und kassierst die höhere Vergütung. Und ganz Deutschland profitiert von mehr sauberem Strom im Netz. Eine klassische Win-Win-Win-Situation!

Noch eine gute Nachricht: Die Einspeiseregulierung für kleine Photovoltaikanlagen wird mit dem Osterpaket aufgehoben. Bisher mussten sich Betreiber*innen von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt Peak (kWp) zwischen der 70%-Einspeiseregelung und dem ferngesteuerten Einspeisemanagement durch den Netzbetreiber entscheiden. Damit ist künftig Schluss!

Eine weitere Maßnahme ist die Vereinfachung und Digitalisierung des Netzanschlusses für PV-Dachanlagen bis 30 kWp, sodass neue Solaranlagen nun noch schneller und unbürokratischer an den Start gehen können. Über die Abschaffung der EEG-Umlage, über die sich jeder Stromkunde freuen darf, haben wir bereits berichtet.

Wie profitieren Besitzer*innen von PV-Anlagen vom Osterpaket?

Unterm Strich bringt das „Osterpaket“ für Dich als aktuelle*n oder zukünftige*n Besitzer*in einer Photovoltaikanlage einige vor allem finanzielle Vorteile. Hier siehst Du sie noch einmal auf einen Blick:

Der Osterhase ist etwas verspätet – hat aber dafür einige Geschenke für Besitzer*innen privater PV-Anlagen im Gepäck.

Ab wann gelten die im Osterpaket beschlossenen Änderungen?

Hier gibt es keine eindeutige Antwort. Sobald der Bundespräsidenten das EEG 2023 unterzeichnet hat – der vollständige Name lautet übrigens „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ –, wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Einige Passagen treten direkt beziehungsweise wenige Wochen oder Monate später in Kraft, der Rest des Gesetzes am 1. Januar 2023. Folgendes hat unsere Recherche ergeben:

  • Die EEG-Umlage ist bereits am 1. Juli 2022 entfallen.
  • Die 70%-Regelung entfällt für Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen. Für Bestandsanlagen ist eine analoge Regelung angekündigt; diese muss jedoch vom Gesetzgeber erst noch geschaffen werden. Für ältere Anlagen bleibt es also zunächst bei der Einspeiseregulierung.
  • Die neuen Vergütungssätze gelten ab dem 30.07.2022. Sie gelten also nicht rückwirkend. Strom aus Anlagen, die zwischen Ende 2020 und Ende Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, wird also entsprechend weniger vergütet. Für Anlagen, die davor in Betrieb genommen wurden, war die Einspeisevergütung laut EEG 2021 ohnehin höher, es entsteht hier also kein Nachteil. Wichtig: Die EU-Kommission muss dieser Regelung erst noch zustimmen. Dies wird im Laufe des Jahres erwartet.
  • Die Zuschläge für Volleinspeiser gelten für alle Anlagenbesitzer*innen, die dem Netzbetreiber die Volleinspeisung im Kalenderjahr 2022 vor der Inbetriebnahme und vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres in Textform mitgeteilt haben.
  • Die neuen Vergütungssätze gelten bis zum 1. Januar 2024 und werden anschließend halbjährlich gesenkt.
Die Zeit ist reif für Photovoltaik

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