Ostern im Juli: „Osterpaket“ macht Photovoltaik noch attraktiver

Mit dem „Osterpaket“ haben Bundestag und Bundesrat die laut Klimaministerium „grĂ¶ĂŸte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten“ beschlossen. Welche Änderungen das Paket mit sich bringt, wie der Ausbau der Photovoltaik (PV) gefördert wird und was fĂŒr Dich als Besitzer*in einer PV-Dachanlage dabei rausspringt, haben wir hier zusammengefasst.

Osterpaket bringt Gesetzesnovellen

Klimawandel und Krieg: Vor dem Hintergrund dieser beiden Krisen brachte das Kabinett kurz vor Ostern einige GesetzesĂ€nderungen auf den Weg, um Deutschland auf seinem Pfad Richtung KlimaneutralitĂ€t und energiepolitischer UnabhĂ€ngigkeit voranzubringen. Monatelang debattierte die Politik ĂŒber die Inhalte des Vorstoßes. Nun wurde die als „Osterpaket“ bezeichnete Initiative endlich von Bundestag und Bundesrat abgesegnet.

Auf insgesamt 593 Seiten beinhaltet das Paket mehrere Gesetzes-Novellen sowie die EinfĂŒhrung eines neuen Gesetzes. Der Hauptfokus liegt auf dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber auch die Vorsorge bezĂŒglich einer möglichen Zuspitzung der Energiekrise spielt eine wichtige Rolle.

Im Fokus: EEG 2023

Eine der wichtigsten GesetzesĂ€nderungen betrifft das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser zentrale Treiber der Energiewende wurde bereits im Jahr 2000 aus der Taufe gehoben und seitdem mehrere Male ĂŒberarbeitet. Im nun beschlossenen EEG 2023 wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien von ĂŒberragendem öffentlichen Interesse ist – insbesondere hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit. In der Konsequenz wurden auch die ursprĂŒnglichen Zielmarken des EEG angepasst: Das Vorhaben, bis 2050 mindestens 80 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare zu bedienen, wurde auf 2030 vorgezogen.

Im Einklang mit diesen neuen Ausbauzielen einigten sich die Politikerinnen und Politiker zudem auf aktualisierte Ausbaupfade fĂŒr die erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei der Solarenergie sollen die Zubauraten in den nĂ€chsten vier Jahren von aktuell gut 6 auf 22 Gigawatt (GW) pro Jahr anwachsen, sodass im Jahr 2030 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 215 GW in Deutschland installiert sind.

Wie sollen die Ausbauziele des Osterpakets erreicht werden?

So weit, so gut. Doch wie sollen diese ambitionierten Ziele tatsĂ€chlich RealitĂ€t werden? Um den aktuellen Solar-Boom in eine dauerhafte PV-Euphorie zu verwandeln, enthĂ€lt das Osterpaket eine Vielzahl an Maßnahmen, die eine Investition in Photovoltaikanlagen noch attraktiver machen. Ein besonderes Schmankerl gibt es bei der EinspeisevergĂŒtung: Das regelmĂ€ĂŸige Absinken der VergĂŒtungssĂ€tze – die sogenannte Degression – wird nicht nur bis 2024 ausgesetzt; der Rhythmus verlangsamt sich zudem von monatlich zu halbjĂ€hrlich.

 

Die EinspeisevergĂŒtung ist seit den 00er Jahren stark geschrumpft. Es lohnt sich also, möglichst viel des eigenen Solarstroms selbst zu verbrauchen und nur den Überschuss einzuspeisen.

Und es kommt noch besser: Das erste Mal seit fast 20 Jahren steigen die VergĂŒtungssĂ€tze. Der Anstieg fĂ€llt fĂŒr Dich als Besitzer*in einer Photovoltaik-Dachanlage sogar grĂ¶ĂŸer aus, als noch im österlichen Kabinettsentwurf vorgesehen. Die neuen VergĂŒtungssĂ€tze liegen damit deutlich ĂŒber jenen gemĂ€ĂŸ dem „alten“ EEG 2021, die ad dato gelten:

≀ 10 kW installierte Leistung ≀ 40 kW installierte Leistung ≀ 750 kW installierte Leistung
EEG 2021 (Stand Juli 2022) 6,24 Ct/kWh 6,06 Ct/kWh 4,74 Ct/kWh
EEG 2023 (Entwurf) 6,93 Ct/kWh 6,85 Ct/kWh 5,36 Ct/kWh
EEG 2023 (Beschluss) 8,60 Ct/kWh 7,50 Ct/kWh 6,20 Ct/kWh
VergĂŒtungssĂ€tze fĂŒr Strom aus PV-Anlagen auf/an GebĂ€uden und LĂ€rmschutzwĂ€nden mit Teileinspeisung

Neu ist auch, dass die Volleinspeisung zusĂ€tzlich vergĂŒtet wird. Weil der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms finanziell attraktiver ist als die Einspeisung, schafft der Staat nun einen Anreiz, um mehr Ökostrom ins öffentliche Netz zu bekommen. DafĂŒr gibt es in Zukunft fĂŒr alle, die ihren gesamten grĂŒnen Strom ins Versorgungsnetz leiten, einen Zuschlag zu den regulĂ€ren BetrĂ€gen pro Kilowattstunde (kWh):

≀ 10 kW installierte Leistung ≀ 40 kW installierte Leistung ≀ 100 kW installierte Leistung
EEG 2023 (Entwurf) 6,93 + 6,87 = 13,8 Ct/kWh 6,85 + 4,45 = 11,3 Ct/kWh 5,36 + 5,94 = 11,3 Ct/kWh
EEG 2023 (Beschluss) 8,60 + 4,80 = 13,4 Ct/kWh 7,50 + 3,80 = 11,3 Ct/kWh 6,20 + 5,10 = 11,3 Ct/kWh
VergĂŒtungssĂ€tze fĂŒr Strom aus PV-Anlagen auf/an GebĂ€uden und LĂ€rmschutzwĂ€nden mit Volleinspeisung

Um noch mehr FlexibilitĂ€t rund ums Thema Photovoltaik zu ermöglichen, kann man kĂŒnftig sogar Teil- und Vollspeiseanlagen kombinieren. Dadurch lohnt es sich, die DĂ€cher voll zu belegen: Mit einem Teil der Anlage kannst Du Deinen Eigenverbrauch bedienen; mit dem anderen speist Du ausschließlich ein und kassierst die höhere VergĂŒtung. Und ganz Deutschland profitiert von mehr sauberem Strom im Netz. Eine klassische Win-Win-Win-Situation!

Noch eine gute Nachricht: Die Einspeiseregulierung fĂŒr kleine Photovoltaikanlagen wird mit dem Osterpaket aufgehoben. Bisher mussten sich Betreiber*innen von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt Peak (kWp) zwischen der 70%-Einspeiseregelung und dem ferngesteuerten Einspeisemanagement durch den Netzbetreiber entscheiden. Damit ist kĂŒnftig Schluss!

Eine weitere Maßnahme ist die Vereinfachung und Digitalisierung des Netzanschlusses fĂŒr PV-Dachanlagen bis 30 kWp, sodass neue Solaranlagen nun noch schneller und unbĂŒrokratischer an den Start gehen können. Über die Abschaffung der EEG-Umlage, ĂŒber die sich jeder Stromkunde freuen darf, haben wir bereits berichtet.

Wie profitieren Besitzer*innen von PV-Anlagen vom Osterpaket?

Unterm Strich bringt das „Osterpaket“ fĂŒr Dich als aktuelle*n oder zukĂŒnftige*n Besitzer*in einer Photovoltaikanlage einige vor allem finanzielle Vorteile. Hier siehst Du sie noch einmal auf einen Blick:

Der Osterhase ist etwas verspĂ€tet – hat aber dafĂŒr einige Geschenke fĂŒr Besitzer*innen privater PV-Anlagen im GepĂ€ck.

Ab wann gelten die im Osterpaket beschlossenen Änderungen?

Hier gibt es keine eindeutige Antwort. Sobald der BundesprĂ€sidenten das EEG 2023 unterzeichnet hat – der vollstĂ€ndige Name lautet ĂŒbrigens „Gesetz zu Sofortmaßnahmen fĂŒr einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ –, wird es im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet. Einige Passagen treten direkt beziehungsweise wenige Wochen oder Monate spĂ€ter in Kraft, der Rest des Gesetzes am 1. Januar 2023. Folgendes hat unsere Recherche ergeben:

  • Die EEG-Umlage ist bereits am 1. Juli 2022 entfallen.
  • Die 70%-Regelung entfĂ€llt fĂŒr Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen. FĂŒr Bestandsanlagen ist eine analoge Regelung angekĂŒndigt; diese muss jedoch vom Gesetzgeber erst noch geschaffen werden. FĂŒr Ă€ltere Anlagen bleibt es also zunĂ€chst bei der Einspeiseregulierung.
  • Die neuen VergĂŒtungssĂ€tze gelten ab dem 30.07.2022. Sie gelten also nicht rĂŒckwirkend. Strom aus Anlagen, die zwischen Ende 2020 und Ende Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, wird also entsprechend weniger vergĂŒtet. FĂŒr Anlagen, die davor in Betrieb genommen wurden, war die EinspeisevergĂŒtung laut EEG 2021 ohnehin höher, es entsteht hier also kein Nachteil. Wichtig: Die EU-Kommission muss dieser Regelung erst noch zustimmen. Dies wird im Laufe des Jahres erwartet.
  • Die ZuschlĂ€ge fĂŒr Volleinspeiser gelten fĂŒr alle Anlagenbesitzer*innen, die dem Netzbetreiber die Volleinspeisung im Kalenderjahr 2022 vor der Inbetriebnahme und vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres in Textform mitgeteilt haben.
  • Die neuen VergĂŒtungssĂ€tze gelten bis zum 1. Januar 2024 und werden anschließend halbjĂ€hrlich gesenkt.
Die Zeit ist reif fĂŒr Photovoltaik

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