Nur bis 30. November: Jetzt 19 % Rabatt auf Deine Photovoltaikanlage sichern: Spare bis zu 10.200 € → Anlage anfragen
x
Marktstammdatenregister: Wo, wann & wie die PV-Anlage anmelden?
Im Marktstammdatenregister sind alle Anlagen zur Stromproduktion verzeichnet. Die Anmeldung Deiner PV-Anlage nimmst Du online vor – bei Bedarf helfen wir Dir gerne. Erfahre hier, wie es geht.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist für alle stationären Photovoltaikanlagen und Speicher Pflicht.
Zu den Stammdaten gehören die technischen und die Standortdaten der Anlage sowie Deine Kontaktdaten.
Die Registrierung erfolgt online unter marktstammdatenregister.de.
Bei Nichtanmeldung droht ein Bußgeld und Du setzt Deine Einspeisevergütung aufs Spiel.
Wir von EIGENSONNE unterstützen Dich gerne und nehmen Dir so viel Bürokratie wie möglich ab.
Wenn sich Kontaktdaten ändern, musst Du die Änderung bekanntgeben.
Fördertöpfe leer? Nicht bei uns!
Bei EIGENSONNE unterstützen wir Deine persönliche Energiewende jetzt mit 19 % Rabatt* auf Deine Photovoltaikanlage: Hol Dir noch heute Dein Angebot!
Das Marktstammdatenregister ist ein Verzeichnis, das von der Bundesnetzagentur geführt wird. Darin sind alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie die Stammdaten von Anlagenbetreiber*innen, Energielieferanten und Netzbetreibern in Deutschland verzeichnet. Es handelt sich um ein zentrales Register, das alleine für diese Aufgabe vorgesehen ist. Es gibt also keine konkurrierenden Verzeichnisse gleicher Art.
Das Marktstammdatenregister existiert in seiner heutigen Form seit dem 31. Januar 2019. Es löste damals das Photovoltaik-Meldeportal und das Anlagenregister ab. Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, ist verpflichtet, sie im Marktstammdatenregister eintragen zu lassen.
Gut zu wissen
Der Name Marktstammdatenregister leitet sich aus der Funktion ab: Das Verzeichnis gilt für alle Marktakteure und fasst die Stammdaten in einem Register zusammen. Die Abkürzung lautet MaStR.
Welchem Zweck dient das Marktstammdatenregister?
Auch wenn es – allein schon wegen des Namens – auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde wirkt, dient das Marktstammdatenregister eigentlich der Vereinfachung und Vereinheitlichung.
Dadurch, dass es ein einheitliches Verzeichnis gibt, können Behörden oder Akteure der Energiewirtschaft unkompliziert auf relevante Daten zugreifen. Die Aufgabe des Marktstammdatenregisters liegt darüber hinaus darin, Anmeldungen zu vereinfachen. Wenn Du eine Photovoltaikanlage anmeldest, profitierst Du zum Beispiel von der vereinheitlichten Meldung – eventuelle Mehrfachanmeldungen sind nicht notwendig. Im Hinblick auf die wachsende Zahl von Anlagenbetreiber*innen ist es vorteilhaft, dass diese Vereinheitlichung eine geordnete Übersicht der hinterlegten Daten ermöglicht.
Wer muss sich im Marktstammdatenregister anmelden?
Die Bundesnetzagentur definiert: „Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren.“
Aber wer ist ein Akteur? Grundsätzlich sind das alle, die eine Anlage zur Gewinnung von Strom oder Gas betreiben: Privatpersonen ebenso wie Gewerbetreibende.
Foto: AlexGo/stock.adobe.com
Gibt es eine Meldepflicht beim Marktstammdatenregister?
Ja, wenn Du eine Anlage in Betrieb nimmst, die unter die oben genannte Definition fällt, bist Du verpflichtet, eine Anmeldung vorzunehmen. Seit dem 1. Juli 2017 gilt dafür eine Registrierungsfrist von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Wenn Du diese Frist versäumst, kann es sein, dass Du keine Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), also die Einspeisevergütung, erhältst.
Achtung
Auch Datenänderungen müssen mit einer Frist von einem Monat im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Welche Alternativen gibt es?
Die Meldung beim Marktstammdatenregister musst Du nicht persönlich vornehmen. Du kannst eine Person Deiner Wahl bevollmächtigen, zum Beispiel aus Deiner Familie, eine Handwerksfachkraft oder ein Dienstleistungsunternehmen. Wenn Du Dich für eine Anlage von EIGENSONNE entscheidest, nehmen wir Dir den Großteil des Papierkrams ab. So bist Du auf der sicheren Seite, alle erforderlichen Angaben fristgemäß zu machen.
Was muss ich im Marktstammdatenregister anmelden?
Im Marktstammdatenregister musst Du Deine Anlage anmelden und Deine persönlichen Daten hinterlegen. Das gilt auch dann, wenn Du mehrere Anlagen an unterschiedlichen Orten betreibst. Welche Daten genau abgefragt werden, hängt von der Art der Strom- oder Gaserzeugungsanlage ab.
Die Anmeldung erfolgt in drei wesentlichen Schritten:
Anlegen eines Benutzerkontos und eines MaStR-Zugangs
Registrierung als Anlagenbetreiber*in
Registrierung Deiner Anlage oder eines Betreiberwechsels
Prinzipiell musst Du alle Anlagen registrieren, die Gas oder Strom produzieren. Dazu zählen:
Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Windenergieanlagen
Batteriespeicher
Notstromaggregate
Darüber hinaus müssen auch alle Kraftwerke registriert werden, was für Privatpersonen aber weniger interessant ist.
Muss ich meinen Stromspeicher im MaStR registrieren?
Ja, Stromspeicher musst Du beim Marktstammdatenregister anmelden, sofern sie stationär sind. Eine Hausbatterie muss also angemeldet werden, eine tragbare Powerstation hingegen nicht.
Muss ich ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden?
Ja, ein Balkonkraftwerk musst Du im Marktstammdatenregister anmelden, weil es Strom erzeugt. Eine Ausnahme besteht nur für Inselanlagen, die nicht mit dem Stromnetz verbunden werden. Das könnten zum Beispiel tragbare Solarpanele sein, die Du für das Camping verwendest.
Foto: Maryana/stock.adobe.com
Welche Daten werden im Marktstammdatenregister abgefragt?
Im Marktstammdatenregister werden sogenannte Stammdaten abgefragt – aber welche sind das? In der Regel gehören folgende Angaben dazu:
Standort der Anlage
Technische Daten der Anlage (Leistung, Betriebsart)
Kontaktdaten der Betreibenden
Angaben zur Nutzung, zum Ertrag und andere leistungsspezifische Daten werden hingegen nicht abgefragt. Daher ist eine einmalige Registrierung ausreichend, sofern sich die Stammdaten nicht ändern.
Welche Daten im Einzelfall erhoben werden, hängt von der Art der betriebenen Anlage ab. Zu den unterschiedlichen Varianten gibt es eine eigene Hilfe-Seite der Bundesnetzagentur.
Keine Lust auf Papierkram?
Wenn Du Dich für eine Anlage von EIGENSONNE entscheidest, nehmen wir Dir gerne den Großteil der Formalitäten ab – inklusive Anmeldung beim Marktstammdatenregister.
Wie melde ich meine Anlage beim Marktstammdatenregister an?
Wenn Du eine Anlage registrieren möchtest, meldest Du Dich zuerst als Benutzer oder Benutzerin unter „Registrierung starten“ beim MaStR an. Im nächsten Schritt hinterlegst Du einen Anlagenbetreiber oder eine Anlagenbetreiberin. Dann folgt die eigentliche Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister. Du startest sie über das zentrale Dashboard und nimmst dann folgende Schritte vor:
1. Schritt: Du beginnst eine neue Registrierung über die Schaltfläche „Einheit erfassen“.
2. Schritt: Nun wählst Du die Art der Einheit – Photovoltaikanlagen fallen unter die Kategorie Stromerzeugung. Die Art der Stromerzeugung ist solare Strahlungsenergie. Auf der ersten Seite des Formulars vergibst Du außerdem einen Namen, zum Beispiel: PV-Anlage + Straßenname.
3.Schritt: Mit einem Klick auf „weiter“ gelangst Du zur nächsten Eingabemaske. Dort gibst Du das Datum der Inbetriebnahme und den Standort der Anlage an. Für den Standort verwendest Du die postalische Adresse. Die geographischen Daten ermittelt das Portal automatisch nach einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche. Wichtig: Prüfe unten auf der Seite den Kartenausschnitt, um zu bestätigen, dass die Eingabe erfolgreich war.
4. Schritt: Auf der nächsten Seite gibst Du die technischen Daten der Anlage ein. Dazu zählen:
Anzahl der Module
Bruttoleistung
Nettoleistung
Zugeordnete Wechselrichterleistung
… und einige weitere
Die nötigen Informationen findest Du in Deinen Unterlagen zur PV-Anlage.
5. Schritt: Im nächsten Schritt wählst Du den Anschlussnetzbetreiber. Gib dafür den entsprechenden Namen ohne Abkürzungen in das Feld ein – es sollte eine passende Vorauswahl erfolgen. Außerdem gibst Du auf dieser Seite die Spannungsebene an. Bei PV-Anlagen auf dem Dach handelt es sich meist um Niederspannungsanlagen – prüfe das aber vorab in Deinen Unterlagen. Darunter befindet sich das Feld für die Identifikationsnummer, die Du vom Netzbetreiber erhalten hast. Hast Du noch keine zugewiesen bekommen, setzt Du rechts einen Haken.
6. Schritt: Sind alle Angaben korrekt, klickst Du auf Registrierung abschließen.
Gut zu wissen
Bei Balkonkraftwerken verzichten viele auf die Einspeisevergütung, weil der bürokratische Aufwand nicht im Verhältnis zu den zu erwartenden Einkünften steht.
Video: Registrierung einer Anlage im MaStR
Wann muss ich meine Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?
Du meldest Deine Anlage am besten dann an, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist. Der Beginn der Montage ist nicht ausschlaggebend, da zu diesem Zeitpunkt noch kein Strom produziert wird. Inbetriebnahme bedeutet, dass die Anlage zum ersten Mal Strom erzeugt hat, der außerhalb des PV-Systems verbraucht wurde. Das heißt, dass Du in Deinem Haushalt Strom genutzt hast oder er eingespeist wurde. In der Regel ist der Netzbetreiber für die Inbetriebnahme zuständig, denn er kümmert sich um die für den Betrieb notwendige Zählersetzung.
Welche Fristen gelten für die Anmeldung beim Marktstammdatenregister?
Du musst Deine Anlage bis spätestens einen Monatnach Inbetriebnahme angemeldet haben.
Foto: contrastwerkstatt/stock.adobe.com
Was passiert, wenn ich eine PV-Anlage nicht im Marktstammdatenregister anmelde?
Wenn Du Deine PV-Anlage nicht im Marktstammdatenregister anmeldest, riskierst Du ein Bußgeld. Nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beträgt es bis zu 50.000€. Außerdem verlierst Du eventuell Deinen Anspruch auf eine Einspeisevergütung.
Kontaktmöglichkeiten zum Marktstammdatenregister
Die Eintragung im Marktstammdatenregister erfolgt online unter:
Die Anmeldung im Markstammdatenregister erfolgt online. Dazu rufst Du die Seite marktstammdatenregister.de auf. Zuerst legst Du ein Nutzungskonto an, dann kannst Du Deine Anlage registrieren. Entscheidest Du Dich für eine EIGENSONNE PV-Anlage, übernehmen wir die Anmeldung für Dich.
Wann muss ich meine PV-Anlage beim Marktstammdatenregister eintragen?
Du bist verpflichtet, Deine Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme zu registrieren. Das gilt für alle Anlagen, die Strom erzeugen und mit dem Netz verbunden sind.
Welche Daten brauche ich für das Marktstammdatenregister?
Für das Marktstammdatenregister brauchst Du einige technische Daten Deiner PV-Anlage, zum Beispiel die Anzahl der Module, die Bruttoleistung und die Wechselrichterleistung. Außerdem werden Deine persönlichen Kontaktdaten und der Standort der Anlage abgefragt. Wenn Du Dich für eine Anlage von EIGENSONNE entscheidest, nehmen wir Dir die Anmeldung gerne ab.
Was kostet die Anmeldung im Marktstammdatenregister?
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist für Dich kostenlos.
*Dieses Angebot gilt bis einschließlich 30.11.2023 beim Kauf einer Photovoltaikanlage sowie für die EIGENSONNE Solarmiete. Der in neuen Angeboten ausgewiesene Gesamtbetrag inkludiert die Rabatthöhe von 19% bereits. Eine Kombination mit der Aktion „Freunde werben Freunde“ ist möglich. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.