Die EEG-Umlage: Kompensation im Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien

Die EEG-Umlage wurde im Jahre 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen und finanzierte lange Zeit den Ausbau erneuerbarer Energien. Doch was war eigentlich die EEG-Umlage? Wer musste sie zahlen? Warum fiel sie kürzlich weg? Diese und weitere Fragen beantworten wir Dir in diesem Artikel.

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Jahr 2000 aus der Taufe gehoben und seitdem fortlaufend aktualisiert. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Grundlagen für den Ausbau von erneuerbaren Energien zu schaffen. Sie führten anfangs nur eine Nischenexistenz und wären ohne spezielle gesetzgeberische Maßnahmen kaum in der Lage gewesen, sich gegenüber den etablierten Energieformen durchzusetzen.

Inzwischen beträgt der Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland rund 35 bis 40 %. Ein weiterer Ausbau ist geplant, bis im Jahre 2050 das Ziel erreicht ist, 80 % der Energie aus alternativen Quellen zu erzeugen.

Das EEG verpflichtet die örtlichen Stromnetzbetreiber, den Strom zu kaufen, der aus Photovoltaikanlagen, Wasser- oder Windkraftanlagen, Geothermie oder Biomasse erzeugt wird. Die Netzbetreiber zahlen dafür eine Einspeisevergütung an die Betreiber*innen entsprechender Anlagen. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage und gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Der Stromnetzbetreiber verkauft den Strom dann weiter an der Strombörse. Das Problem ist, dass der Preis, der sich an der Börse erzielen lässt, oft niedriger ist als der Preis, für den der Netzbetreiber den Strom erworben hat. Hier kommt die EEG-Umlage ins Spiel.

Was war die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage sollte die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis erneuerbaren Stroms für den Netzbetreiber ausgleichen.

Zu diesem Zweck bekamen die Übertragungsnetzbetreiber den Differenzbetrag erstattet.

Beispiel: Erhielt der Betreiber einer Photovoltaikanlage 7 Cent an Einspeisevergütung und erzielte der Netzbetreiber an der Strombörse nur einen Verkaufspreis von 4 Cent, konnten ihm 3 Cent aus der EEG-Umlage erstattet werden.

Als alternative Maßnahme zu einer Besteuerung finanzierte die EEG-Umlage damit den Ausbau erneuerbarer Energien.

Am 1. Juli 2022 fiel die EEG-Umlage weg. Die Einnahmeausfälle, die den Netzbetreibern hierdurch entstehen, werden laut Bundesregierung aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet.

Welche Faktoren bedingten die Höhe der EEG-Umlage?

Auf der Grundlage des EEG sowie der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) wurde die Höhe der EEG-Umlage jedes Jahr neu festgelegt. Der Stichtag für die Festlegung war bislang der 15. Oktober.

Verschiedene Faktoren spielten bei der Festlegung der Höhe der Umlage eine Rolle. So berücksichtigten die Übertragungsnetzbetreiber die Ergebnisse etablierter Forschungsinstitute sowie wissenschaftlich gestützte Prognosen zu den erwarteten Ausgaben und Vergütungen, Anlagebeständen und Einnahmen sowie die Höhe des umlagerelevanten Stromverbrauchs. Außerdem war der Stand des EEG-Kontos sowie die Höhe der vorhandenen Liquiditätsreserve entscheidend.

Wie entwickelte sich die EEG-Umlage im Laufe der Jahre?

Im Jahr ihrer Einführung betrug die EEG-Umlage deutlich weniger als einen Cent pro Kilowattstunde. In den darauffolgenden Jahren stieg sie kontinuierlich an, bis sie 2017 ihr Maximum mit 6,88 Cent pro Kilowattstunde erreichte. Zuletzt nahm sie wieder deutlich ab und betrug 2022 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft.

So entwickelte sich die EEG-Umlage zwischen ihrer Einführung im Jahre 2000 und ihrer Abschaffung 2022. Quelle: BMWK.

Wer bezahlte die EEG-Umlage?

Der Differenzbetrag für die Netzbetreiber wurde bisher mittels EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt: Sie war Teil des Strompreises und tauchte somit auch auf Deiner Stromrechnung auf.

Bisher war somit jeder Kunde, der Strom aus dem Netz bezieht, dazu verpflichtet, je verbrauchte Kilowattstunde eine EEG-Umlage zu zahlen. Es gab von dieser Regelung nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel für Photovoltaikanlagen, die bereits vor dem 1. August 2014 existierten.

Wie oben erwähnt, wird seit der Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.2022 der Differenzbetrag für die Netzbetreiber aus Sondervermögen des Bundes finanziert.

Wer war davon befreit?

Befreit waren insbesondere Großverbraucher und energieintensive Unternehmen. Sie sollten nicht mit den Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien belastet werden. Außerdem gab es Großkunden, die zwar keine Befreiung, aber eine Ermäßigung der EEG-Umlage in Anspruch nehmen konnten. Voraussetzung dafür war, dass der gesamte Stromverbrauch des Unternehmens im Jahr vor der Ermäßigung mindestens 10 Gigawattstunden betrug. Ermäßigungen gab es bislang auch für Unternehmen, in denen die Stromkosten mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung betragen.

Wird eine Umlage für Eigenverbrauch fällig?

Wird aus einer Photovoltaikanlage Strom für den Eigenverbrauch entnommen, musste bisher auch dafür eine EEG-Umlage gezahlt werden. Diese Regelung wurde im Jahre 2014 eingeführt und ist auch als Sonnensteuer bekannt. Die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch beträgt 40 % der regulären Höhe. Da die EEG-Umlage aktuell bei 3,723 Cent liegt, müssen bis zum Wegfall ca. 1,488 Cent pro Kilowattstunde Eigenverbrauch abgetreten werden.

Spätestens zum 1. Januar 2023 soll laut Gesetzesentwurf zum EEG 2023 auch die Umlage auf den Eigenverbrauch wegfallen.

Welche Nachteile hatte die EEG-Umlage?

Im allgemeinen fällt die Bilanz sehr positiv aus. Es gibt aber auch einige wenige Nachteile. So wurden kleinere Haushalte oder kleine bis mittlere Unternehmen durch die EEG-Umlage belastet, während große Unternehmen ganz oder teilweise davon befreit waren.

Welche Alternativen gibt es?

Es wäre eine Abgabe für fossile Energieträger denkbar. Die Abgabe würde pro Tonne erfolgen und richtete sich nach dem Bedarf für die EEG-Umlage. Eine nicht-energiebezogene Abgabe über den Bundeshaushalt, bei der die Abgabe nicht an den Verbrauch von Energieträgern gekoppelt ist, wäre ebenfalls denkbar.

EEG-Umlage in anderen Ländern

Deutschland diente vielen anderen Ländern als Vorbild für die Einführung einer EEG-Umlage sowie einer Einspeisevergütung. Insgesamt gibt es ungefähr 140 Länder, in denen vergleichbare Regelungen existieren.

Fazit

Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel eingeführt, die Etablierung von erneuerbaren Energien auf dem Strommarkt zu fördern. Dies ist größtenteils gelungen, denn der Anteil an erneuerbaren Energien steigt ständig. Zum 1. Juli 2022 fiel die EEG-Umlage weg.

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