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Photovoltaikanlage 2023 kaufen und 19% Mehrwertsteuer sparen

Der Zeitpunkt für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage war noch nie so günstig wie jetzt. Denn die Bundesregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen beschlossen.

Damit sparst Du bares Geld: Wenn Du 2023 eine Anlage kaufst, zahlst Du genau 0% Mehrwertsteuer. Das macht Deine Anlage um 19% günstiger.

Wann gilt die Mehrwertsteuer von 0%?

Das Gesetz gilt für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Peak (kWp), die ab dem 1. Januar 2023 geliefert werden.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abnahme der fertig installierten Anlage (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls).

Für welche Komponenten musst Du dieses Jahr keine Mehrwertsteuer von 19% zahlen?

Die Steuersenkung betrifft alle Komponenten einer Photovoltaikanlage: Solarpanele, Wechselrichter, Stromspeicher. Die Wallbox ist davon ausgenommen.

Gilt die Steuersenkung auch für die Miete von Photovoltaikanlagen?

Je nach Ausgestaltung des Miet- beziehungsweise Leasingvertrages ist auch hier ein Wegfall der Mehrwertsteuer möglich. Insbesondere dann, wenn der Miet- oder Leasingvertrag so ausgestaltet ist, dass die Anlage am Ende der Laufzeit automatisch – oder zu einem symbolischen Preis – in das Eigentum übergeht.

Es kommt noch besser: Wegfall der Einkommenssteuer auf PV-Strom!

Neuerdings musst Du auf die Einspeisevergütung und den Eigenverbrauch keine Einkommenssteuer mehr zahlen. Besonders erfreulich: Dies gilt rückwirkend bis zum Steuerjahr 2022!

Die Einkommensteuerbefreiung gilt analog zur Mehrwertsteuersenkung für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Peak.

Weitere Informationen zur Steuersenkung für Photovoltaikanlagen findest Du auf der Website von EIGENSONNE

Finde noch heute heraus, wie viel Deine PV-Anlage kostet 

EIGENSONNE bietet telefonische Beratung durch Fachleute. Diese können Dir bereits nach einem kurzen Telefongespräch sagen, wie groß Deine PV-Anlage in etwa sein sollte und was sie ungefähr kostet. Hier kannst Du Dir auch ausführlich erklären lassen, wie Du in den Genuss der Mehrwertsteuersenkung und Einkommenssteuerbefreiung kommst, wenn Du Deine Anlage von EIGENSONNE beziehst.

Mach den ersten Schritt: Nimm mit EIGENSONNE Kontakt auf. Du wirst es nicht bereuen!

Ab dem 1. Januar 2023 zahlst Du für die Anschaffung 0% Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Peak (kWp).

3 Schritte zu Deiner Photovoltaikanlage

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