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PV-Anlage anmelden – so geht es!
Die Anmeldung der PV-Anlage ist wichtig. Hier erfährst Du, welche Schritte anfallen – und was EIGENSONNE für Dich übernehmen kann.
Das Wichtigste in Kürze
Um Deine private PV-Anlage in Betrieb zu nehmen, sind Anmeldungen bei der Bundesnetzagentur, dem lokalen Netzbetreiber und beim Finanzamt nötig.
Führst Du die Anmeldungen nicht richtig aus, verlierst Du Deinen Anspruch auf Einspeisevergütung.
Wenn Deine PV-Anlagenicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist (Inselanlage), brauchst Du sie nicht anzumelden.
Sobald die Installation Deiner PV-Anlage fertig ist, solltest Du Dich erneut bei Deinem Netzbetreiber melden.
Deine Daten im Marktstammdatenregister solltest Du laufend aktuell halten.
Beim Gewerbeamt ist eine Anmeldung der PV-Anlage nur nötig, wenn sie jährlich mehr als 24.500€ Ertrag erzielt oder auf einem gewerblich genutzten Gebäude angebracht ist.
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Wie bei vielen Anschaffungen dieser Größe ist auch die Installation einer Photovoltaikanlage mit bürokratischen Pflichten verbunden. Das richtige Vorgehen ist wichtig! Wenn Deine Solaranlage nicht rechtzeitig bei verschiedenen Stellen angemeldet ist, kommt unter Umständen ein Bußgeld auf Dich zu. Welche Schritte nötig sind, um Deine PV-Anlage anzumelden, und was dabei wichtig ist, haben wir hier für Dich zusammengefasst.
Gut zu wissen
Manche Solar-Fachbetriebe unterstützen Dich bei der Anmeldung. Wir von EIGENSONNE nehmen Dir so viele bürokratische Aufgaben wie möglich ab, wenn Du Dich für eine Anlage von uns entscheidest.
Was ist eine Photovoltaikanlage?
Eine Photovoltaikanlage, kurz PV-Anlage, ist ein System zur Erzeugung von Solarstrom. Jede Solaranlage besteht aus Solarpanelen mit Solarzellen, die Sonnenenergie in elektrische Energie umwandeln. Dieser Strom läuft dann über einen Wechselrichterund einen Zähler in das Stromnetz. Um möglichst viel der erzeugten Energie selbst zu verbrauchen und so noch mehr Kosten zu sparen, nutzen viele Anlagenbetreibende einen Stromspeicher. Für den Überschuss, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, gibt es eine Einspeisevergütung. Insgesamt ist die Photovoltaik eine umweltfreundliche und kostensparende Möglichkeit, im eigenen Garten oder auf dem Dach Strom zu produzieren – und ganz nebenbei den Wert Deiner Immobilie zu erhöhen.
Wo muss ich die PV-Anlage anmelden?
Es gibt mehrere Instanzen, die zuständig sind, wenn Du eine neue Photovoltaikanlage installierst oder sogar nur Deine bestehende erweiterst. Wichtig sind hierbei
Wann Du was bei wem anmelden solltest, erfährst Du hier.
PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden
Noch bevor Deine PV-Anlage installiert wird, sollte sie bei Deinem Netzbetreiber angemeldet sein. Dieser muss nämlich auf einen Antrag hin eine Netzverträglichkeitsprüfung sowie eine Prüfung des Stromzählers vornehmen. Der vorhandene Zähler wird dann gegebenenfalls durch einen Zweirichtungszähler ausgetauscht.
Bei der Netzverträglichkeitprüfung wird ermittelt, ob das Stromnetz in der Lage ist, den Strom einer weiteren Anlage aufzunehmen oder ob die Kapazität ausgereizt ist. Prüfung und Genehmigung durch den lokalen Netzbetreiber nehmen zwar eine gewisse Zeit in Anspruch (bis zu acht Wochen), in der Regel sind sie aber eine reine Formsache.
Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage ist mit einigen bürokratischen Pflichten verbunden. Foto: lordn/stock.adobe.com
An den Netzbetreiber wendest Du Dich noch ein zweites Mal, und zwar nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Inbetriebnahme heißt, dass die Anlage erstmalig Strom produziert hat, der an einen externen Verbraucher geflossen ist. Nun ist es Zeit für die Fertigmeldung bei Deinem Netzbetreiber.
Gut zu wissen
In Deutschland gibt es verschiedene Netzbetreiber, die regional tätig sind. Den Namen Deines Netzbetreibers findest Du auf Deiner jüngsten Stromkostenabrechnung sowie häufig auf dem Stromzähler.
PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden: Marktstammdatenregister
Sowohl private als auch gewerblich genutzte PV-Anlagen werden von der Bundesnetzagentur erfasst. Dazu ist es nötig, sich zunächst unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren und, sobald die Genehmigung des Netzbetreibers vorliegt, die Anmeldung Deiner PV-Anlage im Marktstammdatenregister vorzunehmen. Doch keine Sorge: Das sind nur wenige Schritte auf einem Online-Portal.
Dafür brauchst Du
Deine Kontaktdaten,
die Stammdaten Deiner Anlage und des Speichers, falls Du einen hast, sowie
den Standort der Anlage.
Falls sich diese Daten ändern, bist Du außerdem verpflichtet, sie ebenfalls im Marktstammdatenregister zu ändern, also immer aktuell zu halten. Das gilt auch, wenn Du Deine Anlage vergrößern möchtest.
Keine Lust auf Bürokratie?
Entscheidest Du Dich für eine Solaranlage von EIGENSONNE, übernehmen wir den Großteil des Papierkrams für Dich. Lass Dir jetzt kostenlos ein Angebot machen.
Da Du mit der Einspeisung Deines Solarstroms ins öffentliche Netz und der daraus resultieren Einspeisevergütung einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst, ist es manchmal notwendig, eine PV-Anlage beim Finanzamt anzumelden.
Praktisch: Seit 2023 beanstanden Finanzämter es nicht mehr, wenn Du für eine steuerbefreite Anlage keinen Erfassungsbogen ausfüllst und keine Erwerbstätigkeit anzeigst. Das heißt: Für diese Anlagen ist keine Anmeldung erforderlich, sofern die Behörde das nicht ausdrücklich verlangt.
Anders ist es, wenn Du die Anlage gewerblich betreibst. Dann ist die Anmeldung verpflichtend. Sie sollte spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme Deiner Anlage erledigt sein, da sonst möglicherweise ein Bußgeld auf Dich zukommt.
Unser Tipp
Kommen Steuern für die PV-Anlage auf Dich zu? Meistens nicht, das hängt jedoch vom Einzelfall ab. Informiere Dich gerne umfassend in unserem Ratgeber Photovoltaik & Steuer.
PV-Anlage beim Gewerbeamt anmelden?
Wenn Du Deine PV-Anlage ausschließlich privat nutzt und (sehr wahrscheinlich) nicht mehr als 24.500 Gewinn pro Jahr erzielst, ist es nicht nötig, sie beim Gewerbeamt anzumelden. Das ist nur Pflicht, wenn die Anlage entweder mehr Gewinn bringt oder sie auf einem gewerblich genutzten Gebäude montiert ist. Letzteres gilt unabhängig vom Gewinn.
Welche Fristen gelten für die Anmeldung?
Da die Genehmigung vom Netzbetreiber, die für die Montage Deiner Solaranlage notwendig ist, bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann, solltest Du spätestens acht Wochen vor geplanter Montage Deinen Antrag stellen.
Ist die Anlage dann installiert und in Betrieb, hast Du einen Monat Zeit, Dich beim Marktstammdatenregister und gegebenenfalls beim Finanzamt zu melden, bevor möglicherweise ein Bußgeld fällig wird. Außerdem benötigt Dein Netzbetreiber, um Dir Deine Einspeisevergütung auszahlen zu können, so bald wie möglich folgende Unterlagen:
Inbetriebnahmeprotokoll: Das erhältst Du von der Elektro-Fachkraft, welche die Installation vorgenommen hat – zum Beispiel von EIGENSONNE
Deine Bankverbindung
eine Bestätigung der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Reiche also alles ein, sobald es vorliegt.
Welche Kosten fallen bei der Anmeldung einer PV-Anlage an?
Die verschiedenen Anmeldevorgänge sind kostenlos. Unter Umständen berechnet Dir Dein Netzbetreiber die Installation eines Zweirichtungszählers, die nicht ohne eine Elektroinstallationsfachkraft vorgenommen werden kann. Ein solcher Zähler mit Rücklaufsperre ist notwendig, weil der Messzähler sonst bei Einspeisung rückwärts laufen würde. Die Anmeldung Deiner PV-Anlage an sich kostet jedoch nur Zeit, kein Geld. Es sei denn, Du möchtest eine Steuerberatung hinzuziehen.
Unser Tipp
Bei EIGENSONNE kannst Du Deine Photovoltaikanlage auch mieten. So sparst Du hohe Kosten am Anfang und profitierst sofort vom eigenen Solarstrom. Wartung, Reparatur und Versicherung gehen 20 Jahre lang auf uns! Zudem kümmern wir uns um die meisten bürokratischen Pflichten.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung meiner PV-Anlage versäume?
Leider ist es möglich, dass ein bis zu fünfstelliges Bußgeld (§ 95 EnWG) verhängt wird, wenn Du Dich nicht an die jeweiligen Fristen hältst. Auch die Einspeisevergütung wird nur bei korrekt vorgenommener Anmeldung ausgezahlt. Die verschiedenen Anmeldevorgänge sind aber nicht sonderlich kompliziert und wir übernehmen gerne einen Großteil davon, wenn Du Dich für eine Anlage von EIGENSONNE entscheidest.
Kann ich eine PV-Anlage auch ohne Anmeldung betreiben?
Die bisher erklärten Regeln und Fristen für die Anmeldung von PV-Anlagen beziehen sich zunächst auf solche Anlagen, die eine Einspeisevergütung generieren. Diese sind ans öffentliche Stromnetz angeschlossen. Es gibt jedoch auch Anlagen, die ausschließlich für den privaten Gebrauch installiert werden – zum Beispiel auf Booten oder Gartenlauben. Sie sind nicht ans Stromnetz angeschlossen und werden deswegen Inselanlagen genannt.
Tatsächlich ist für diese Art von PV-Anlage keine Anmeldung nötig, da sie nichts mit dem öffentlichen Stromnetz zu tun hat und auch keinen Gewinn ausschüttet. Sobald die Anlage jedoch ans Netz angeschlossen wird, ist jeder einzelne Anmeldeschritt notwendig, wie oben beschrieben.
Wichtig: Ein Balkonkraftwerk, welches Du ans Hausnetz anschließt, ist keine Inselanlage. Durch die Verbindung mit dem Hausnetz entsteht auch eine indirekte Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz. Daher müssen solche Balkonkraftwerke offiziell beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister aufgenommen werden. Bisher ist allerdings nicht bekannt, dass dies überprüft oder verfolgt wurde.
Eine Checkliste hilft bei der Anmeldung des neuen Solarstromsystems. Foto: Oostendorp/peopleimages.com/stock.adobe.com
PV-Anlage anmelden – Checkliste
Vor der Montage
Wo?
Was?
Wann?
Wer?
Beim Netzbetreiber
Antrag zur Installation der PV-Anlage, inkl. Netzverträglichkeitsprüfung
8 Wochen vor geplanter Montage
Du oder Solar-Fachbetrieb
Genehmigung abwarten – dann PV-Anlage montieren lassen.
Mit der Inbetriebnahme
Wo/bei wem?
Was?
Wann?
Wer?
vor Ort
Montage und Inbetriebnahmeprotokoll
Erst mit der Genehmigung
Solar-Fachbetrieb
im Marktstammdatenregister (MaStr) der Bundesnetzagentur
Registrierung von Betreiber*in und Anlage
Mit der Inbetriebnahme
Du
beim Netzbetreiber
Bestätigung der Bundesnetzagentur und Inbetriebnahmeprotokoll einreichen
Sobald Bestätigung und Inbetriebnahmeprotokoll vorliegen
Du oder Solar-Fachbetrieb
Nach der Inbetriebnahme
Wo?
Was?
Wann?
Wer?
im MaStR
Anmeldung mit Hilfe der Unterlagen für Anlage und Speicher
Spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme
Du oder Solar-Fachbetrieb
beim Finanzamt und Gewerbeamt (nicht verpflichtend bei steuerbefreiten Anlagen)
Wenn Du Deine PV-Anlage anmelden willst, gibt es dafür verschiedene Schritte. Zuerst wendest Du Dich an Deinen Netzbetreiber. Nachdem die Genehmigung durch Deinen lokalen Netzbetreiber erteilt wurde, sollte die Anlage sowohl beim Marktstammdatenregister als auch beim Finanz- beziehungsweise Gewerbeamt angemeldet werden. Im Anschluss benötigt dann der Netzbetreiber die Bestätigungen des Marktstammdatenregisters sowie die der Montage.
Welche Fristen gelten für die Anmeldung?
Du solltest acht Wochen vor geplanter Montage Deiner PV-Anlage einen Antrag an den Netzbetreiber stellen. Ist die Anlage dann installiert und in Betrieb, hast Du einen Monat lang Zeit, Dich beim Marktstammdatenregister und beim Finanzamt anzumelden, bevor ein Bußgeld verhängt werden kann. Außerdem benötigt Dein Netzbetreiber das Inbetriebnahmeprotokoll sowie die Bestätigung der Bundesnetzagentur. Reiche also beides ein, sobald es vorliegt.