Bereits im Mai war das Solarpaket I im Rahmen von Robert Habecks Photovoltaikstrategie angekündigt worden. Am 16. August wurde es nun vom Kabinett beschlossen und hat damit eine weitere wichtige Hürde genommen. Mit dem Vorhaben will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Minister Habecks Versprechen einlösen: Die unumgängliche Energiewende für alle zugänglich und somit schneller zu machen.
Das Solarpaket I ist eine wichtiger Meilenstein der Energiewende und eine klare Botschaft für eine nachhaltige Zukunft: Vom Balkonkraftwerk bis zur Nutzung von Agrarflächen werden Vorschriften vereinfacht und Bürokratie abgebaut. Vier Handlungsfelder stehen dabei im Mittelpunkt:
- Ausbau von Freiflächenanlagen stärken
- Ausbau von PV auf Gewerbedächern stärken
- Teilhabe der Bürger*innen am Ausbau der PV stärken
- Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Aufdach-PV
Für Privatpersonen sind demnach insbesondere die Bereiche 3 und 4 interessant. Wir haben die darin enthaltenen Maßnahmen für Dich aufgeschlüsselt.
Solarstrom muss nicht immer von Deinem Dach kommen: Balkone und Hausfassaden sind praktische Alternativen, die insbesondere für Mieter*innen attraktiv sind. Der Betrieb solcher Mini-Solaranlagen wird mit dem Gesetzespaket deutlich vereinfacht; bürokratische Hürden werden abgebaut.
So soll die Notwendigkeit der Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Menge der im Marktstammdatenregister anzugebenden Daten deutlich reduziert werden. Die Inbetriebnahme soll nicht dadurch verzögert werden, dass ein Zweirichtungszähler eingebaut werden muss. Daher werden übergangsweise auch analoge Ferraris-Zähler geduldet. Bis jetzt war es untersagt, diese älteren Modelle in Verbindung mit Balkonkraftwerken zu nutzen, da die Gefahr des Rückwärtslaufens, also einer Verfälschung der Messwerte, besteht.
Eine weitere heiß ersehnte Neuerung: Bei Mini-PV-Anlagen sind nun endlich Wechselrichter mit insgesamt bis zu 800 Voltampere Leistung erlaubt. So lässt sich mehr Strom produzieren als zuvor. Damit mehrere Balkonkraftwerke an einem Mehrfamilienhaus nicht zu einer Überschreitung von Schwellenwerten führen, ist übrigens eine Ausnahme in den Regelungen zur Anlagenzusammenfassung vorgesehen.
Du wohnst in einem Mehrfamilienhaus und willst etwas fürs Klima tun? Du und Deine Nachbar*innen wünschen sich niedrige Stromkosten? Dann macht Euch gemeinsam stark für Solarenergie: Die „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ macht’s möglich. Denn der Solarstrom vom Dach von Mehrfamilienhäusern kann künftig direkt an die Mieterinnen und Mieter des Hauses weitergegeben werden – ganz ohne den vorherigen Umweg über die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.
Aber keine Sorge: Überschüssigen Strom könnt ihr natürlich trotzdem gewinnbringend einspeisen und bekommt dafür die Einspeisevergütung. Eine weiterer Vorteil: Für den Strombedarf, den die Photovoltaikanlage auf Eurem Dach nicht abdeckt, könnt Ihr künftig selbst einen günstigen Ergänzungstarif mit einem Stromanbieter abschließen.
Stichwort Mieter*innen: Auch hier gibt es einige Neuerungen. So wird Mieterstrom in Zukunft auch auf gewerblichen und Nebengebäuden wie Garagen gefördert, solange der Strom dabei nicht zwecks Überbrückung zwischen zwei Gebäuden über das öffentliche Netz läuft.
Die Regeln vereinfachen es zudem, mehrere Anlagen zusammenzufassen. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen, die bislang häufig Bauvorhaben verzögern oder torpedieren. Wir wissen aus zahlreichen Beratungsgesprächen: Einfach die PV-Anlage auf Garage oder Carport installieren, das wünschen sich viele Eigenheimbesitzerinnen und Hausbewohner. Wirklich gute Nachrichten also!
Das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW ausgeweitet. Zuvor lag die Obergrenze bei 10,8 kW. Das beinhaltet Maßnahmen wie
- die vereinfachte Anmeldung von kleinen Anlagen im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber,
- eine verkürzte Frist für den Zähleraustausch,
- sowie ein Wegenutzungsrecht für Anschlussleitungen.
Das bedeutet, dass Anlagen, die sich auf einem Grundstück mit bereits vorhandenem Netzanschluss befinden, künftig auch dann angeschlossen werden können, wenn sich der Netzbetreiber nicht auf ein Anschlussbegehren zurückmeldet.
Für Privatpersonen wie Dich außerdem interessant: Die Direktvermarktung von Strom aus Anlagen bis 25 kW soll vereinfacht und das Repowering von Aufdachanlagen ermöglicht werden. Zudem gibt es einige Neuerungen im Bereich Freiflächenanlagen, zum Beispiel Agri-PV, sowie Photovoltaik auf Gewerbedächern. Näheres zu allen Maßnahmen des Solarpakets I erfährst Du auf der Seite des BMWK.
Die Zukunft der Solarenergie in Deutschland sieht vielversprechend aus: Das Solarpaket I ebnet den Weg für eine einfachere und schnellere Nutzung von sauberer Energie aus Sonnenkraft. Wir bei EIGENSONNE begrüßen das!
Doch wann gelten die neuen Regelungen? Komplett in trockenen Tüchern ist das Solarpaket nach dem Kabinettsbeschluss nämlich noch nicht. Das entsprechende Gesetz muss erst noch im Bundestag diskutiert und schließlich bekannt gegeben werden. Im Herbst könnte es ins Parlament kommen und, wenn alles gut läuft, Anfang 2024 in Kraft treten.