Wie ist die gesetzliche Regelung für Festangestellte?
Festangestellte Eltern haben in der Regel ein Anrecht auf eine reduzierte Lohnfortzahlung, wenn ihr Kind krank ist. Diese beträgt regulär 90?% des entgangenen Nettoentgelts. Allerdings schließen manche Unternehmen dies in Arbeitsverträgen aus, dann springt üblicherweise die Krankenkasse ein. Die Mütter und Väter, die eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, sehen sich oft mit einer weltfremden Forderung konfrontiert: Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung für das Kind ab dem 1. Tag der Krankheit.
Dein Kind ist krank? Wir machen es Dir leicht
Wenn Dein Kind krank ist, sind Deine Kollegen und Kolleginnen hier bei EIGENSONNE für Dich da. Ob die Exceltabelle wartet oder das Solarpanel aufs Dach muss, gemeinsam finden wir eine Lösung. So kannst Du Dich ohne Bedenken um das Wichtigste kümmern: Dein krankes Kind daheim.
Aber nicht nur Dein Team steht Dir zur Seite. Wir von EIGENSONNE nehmen Dir auch den Stress, direkt am ersten Krankheitstag des Kindes einen Krankenschein einreichen zu müssen. Bis zu 10 Tage pro Jahr und Kind können Angestellte bei EIGENSONNE ohne Attest „kindkrank“ nehmen. Das erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter enorm. Und davon profitieren dann alle: Eltern, Kinder und alle Kolleg*innen bei EIGENSONNE.