Fall 1: Du bist Eigentümer*in des Hauses, auf dem Deine Anlage installiert werden soll
Als zahlende*r Käufer*in giltst Du auch als Betreiber*in der Anlage für die Anmeldung bei Netzbetreiber und Finanzamt.
Eheleute können beide als Anlagenbetreibende angemeldet werden – frag hier am besten frühzeitig bei einer Steuerberatung an, ob das für Euch die günstigste Option ist.
Fall 2: Du bist nicht Eigentümer*in des Hauses, auf dem Deine Anlage installiert werden soll
Stehst Du nicht im Grundbuch, kannst Du dennoch eine Anlage kaufen und betreiben, sofern Du selbst im Haus lebst und den erzeugten Solarstrom zumindest teilweise zum Eigenverbrauch nutzt. Für den Kauf brauchst Du allerdings das Einverständnis des Hauseigentümers beziehungsweise der Hauseigentümerin.
Sag im Kontakt mit unseren Solar-Expert*innen bitte frühzeitig Bescheid, wer den Anlagenbetrieb übernimmt, damit wir die Formalitäten korrekt ausstellen können.